Ablauf für ein Finanzierungsgesuch
1. Gesuchstellung
Die Gesuchstellung erfolgt aufgrund der BSKJT-Kriterien.
2. Vorprüfung
Bei der Vorprüfung werden folgende Punkte geprüft:
- erfüllt Stiftungszweck
- Einsatzort / Behandlungsort
- Institution / Person
- Bedarf / Nachfrage (Umfang)
- Höhe finanzieller Beitrag
3. Annahmekriterien
Folgende Aufnahmekriterien müssen erfüllt sein:
- Behandlungsalter: 0 bis 18 Jahre
- Physio- / Ergotherapie, Logopädie, Dyskalkulie, Legasthenie sowie weitere Therapieformen
- Kanton Graubünden wohnhaft
- Bedarfsnachweis (Fachnachweis / Indikation)
- Anerkennung der Institution oder des Therapeuten